AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zusammenarbeit

1.1. Margret Hübner / BLP Köln (im folgenden Auftragnehmerin genannte) unterstützt die AuftraggeberInnen darin ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Grundvoraussetzung dafür ist die aktive Mitwirkung der AuftragerberIn. Es hängt von der/dem AuftrageberIn ab, dass die gemeinsam erarbeiteten Schritte und Maßnahmen umgesetzt werden. Die Erreichung der vorformulierten Ziele kann daher nicht garantiert werden. Die/Der AuftraggeberIn erkennt an, dass die Umsetzung der erarbeiteten Schritte und Maßnahmen, in ihrem/seinem Verantwortungsbereich liegen.

1.2. Bei der Unterstützung der/dem AuftraggeberIn bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen erkennt der/die AuftraggeberIn an, dass Auftragnehmerin einen Erfolg, sei es ein Vorstellungsgespräch oder eine Einstellung im gewünschten Beruf nicht garantieren kann.

1.3. Die Zusammenarbeit zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin beruht auf gegenseitigem Vertrauen und einvernehmlicher Zusammenarbeit. Die/Der AuftraggeberIn sollte seine/ihre Handlungsweise selbstkritisch hinterfragen und bereit sein sich für die Vorschläge der Auftragnehmerin zu öffnen.

1.3 Angebote

1.3.1 Einzelcoaching

1.3.1.1 Im Einzelcoaching werden die Termin einvernehmlich festgelegt. Vereinbarte Termine sind von der/dem AuftraggeberIn mindestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der/die AuftraggeberIn ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Termin von denen die Auftragnehmerin ohne vorherige Absage fernbleibt, sind vollumfänglich zu bezahlen.

1.3.2 Coachingseminare

1.3.2.1. Für die Buchung von Coaching-Seminaren sind die Gebühren bis 14 Tage vor dem ersten Termin zu bezahlen. Eine Absage des kompletten Seminar ist bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Bei einer Absage bis fünf Werktage vor dem ersten Termin sind 50% der Gesamtsumme zu erstatten. Bei einer Absage in den 5 Werktagen vor dem ersten Termin ist die gesamte Gebühr zu entrichten.

1.3.2.2. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen, die Anzahl der freien Plätze wird eine Warteliste erstellt, die sich am Datum der Anmeldung orientiert. Wird ein Platz im Seminar innerhalb der 14 Tage vor dem Seminar frei, ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

1.3.2.3. Kommt ein Bildungsscheck NRW zum Einsatz, gelten die Bestimmungen der Punkte 1.3.2.1 und 1.3.2.1 für die halbierte Summe. Der Bildungsscheck ist dann umgehend zuzustellen. Solange kein Bildungscheck zugestellt ist, gilt die Anmeldung nicht, auch wenn die sonstige Seminargebühr bezahlt wurde.

1.3.2.4. Die Termine sind durch die Auftragnehmerin im Voraus festgelegt und nicht verhandelbar. Die Abwesenheit von einzelnen Terminen führt nicht zur Reduzierung der Gesamtsumme.

1.3.3 Authentisch bewerben

1.3.3.1. Termine für eine telefonische Beratung werden zwischen Auftragnehmerin und AuftraggeberIn einvernehmlich abgestimmt. Vereinbarte Termine sind von der/dem AuftraggeberIn mindestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der/die AuftraggeberIn ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Termin von denen die Auftragnehmerin ohne vorherige Absage fernbleibt, sind vollumfänglich zu bezahlen. Die Rechnung für die vereinbarte Beratung wird der/dem AuftragnehmerIn sofort nach der Festlegung des Termin als PDF-Dokument überstellt und ist innerhalb von 3 Werktage anzuweisen. Diese Regelung berücksichtigt den oftmals kurzfristigen Einsatz der Auftragnehmerin.

1.3.3.2. Beim Angebot „Authentisch bewerben – Konkret“ behält es sich die Auftragnehmerin vor, den Auftrag zu stornieren, wenn sich nach der ersten Sichtung der Unterlagen herausstellt, dass höherer Aufwand notwendig ist, als das Leistungsspektrum hierfür vorsieht. Der Auftraggeber/Die AuftraggeberIn kann dann jederzeit von ihrem Auftrag zurück treten. Etwaig schon gezahlte Summen, werden dann anstandslos zurück erstattet. Sollte die/der AuftraggeberIn dann das Angebot „Authentisch bewerben – Gründlich“ in Anspruch nehmen, werden die schon gezahlten Summen verrechnet.

1.3.3.3. Beim Angebot „Authentisch bewerben – Gründlich“ berechne ich zusätzlich die Zeiten nach Auftragserteilung, die ich außerhalb der vereinbarten Termine an den Unterlagen arbeite. Hier gilt für jede angefangene viertel Stunde 20,- Euro.

2. Aufklärungspflicht der AuftraggeberIn/Vollständigkeitserklärung

Die/Der AuftraggeberIn wird der Auftragnehmerin über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen –auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Die/Der AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die Auftragnehmerin auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und sie über alle Vorgängen und Umständen informiert wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

3. Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren MitarbeiterInnen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Trainingsunterlagen) verbleiben bei der Auftragnehmerin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2. Alle oben genannten Werke der Auftragnehmerin sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die gelieferten Werke dürfen von der/dem AuftraggeberIn während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für den im Vertrag oder in der Rechnung definierten Zweck und Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Auftragnehmerin und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

3.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Auftragnehmerin.

3.5. Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu.

3.6. Vorschläge und Weisungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.7. Die Auftragnehmerin prüft nicht, ob das von der/dem AuftraggeberIn überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem/der AuftraggeberIn. Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass die/der AuftraggeberIn /Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

3.8. Ohne Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen ihre Werke weder im Original noch in irgendeiner Verwertungsform geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

3.9. Die/Der AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß der Auftraggeber/des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz

4. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

4.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird die/dem AuftraggeberIn hier von unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anspruch des Auftraggebers/der Auftraggeberin auf Nachbesserung erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

4.2. Der/Dem AuftraggeberIn haftet die Auftragnehmerin für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Schadenersatzansprüche der/des Aufraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die/Der AuftraggeberIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

4.3. Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbracht hat und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die AuftraggeberIn ab. Der/Die AuftraggeberIn wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

4.4. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Auftragnehmerin nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

4.5. Die/Der AuftraggeberIn übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

4.6. Soweit die Auftragnehmerin auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftragnehmers Fremdleistungen in deren Namen und auf deren Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

4.7. Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen.

4.8. Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden

5. Geheimhaltung / Datenschutz

5.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeberin/des Auftraggebers erhält.

5.2. Zudem verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die sie im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes erhalten hat Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

5.3. Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber ihren MitarbeiterInnen entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

5.4. Der Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die/Der AuftraggeberIn gewährleistet der Auftragnehmerin, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

6. Auftragsbestätigung

6.1. Der Auftrag kann persönlich, telefonisch oder elektronisch erteilt werden. Mit der elektronischen Bestätigung des Auftrags durch die Auftragnehmerin gilt der Auftrag als erteilt.

7. Vergütung

7.1. Wird von Seiten der AuftraggeberIn kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 80,00 EUR. Für die verschiedenen Angebote für Gruppen und Pauschalen gelten die im Internet und der in der elektronischen Bestätigung ausgewiesenen Preise.

7.2. Wird ein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, verstehen sich die dort genannten Zeiten und Preise als ungefährer Schätzwert. Die Auftragnehmerin sichert eine zügige und effiziente Arbeitsweise zu. Trotzdem kann aufgrund unvorhersehbarer Umstände der tatsächliche Aufwand geringer oder höher ausfallen. Verringert sich der tatsächliche Aufwand gegenüber dem im Angebot geschätzten, wird die Rechnung entsprechend niedriger ausfallen. Erhöht sich der tatsächliche Aufwand gegenüber dem im Angebot geschätzten um mehr als 20 Prozent, muss die/der AuftraggeberIn vorab zustimmen. Erhöht sich der tatsächliche Aufwand gegenüber dem im Angebot geschätzten um bis zu 15 Prozent, gilt die Zustimmung der Auftraggeberin/des Auftraggebers als stillschweigend gegeben.

7.3. Die Honorare sind vorab fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar.

7.4. Übt der/die AuftraggeberIn ihre Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet die Auftragnehmerin ein Abschlagshonorar.

7.5. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin von der/dem AuftraggeberIn zusätzlich zu ersetzen.

7.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggeberin/des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

8. Elektronische Rechnungslegung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der/dem AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.

9. Anwendbarkeit / Geltungsbereich

9.1. Mit der Auftragserteilung in schriftlicher oder mündlicher Form erkennt die/der AuftraggeberIn die vorliegenden AGB an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Auftrags gültige Fassung der AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

9.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der AuftraggeberIn.